Kanzlei Flechsig

Ihr Partner in Recht & Steuern

SchwerpunkteKontakt

Kanzlei Flechsig

Ihr Partner in Recht & Steuern

Kontakt

Die Kanzlei Flechsig wurde 1999 durch Herrn Rechtsanwalt Tommy Flechsig gegründet. Wir vertreten seither Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbständige, überwiegend aus dem kleinstädtisch und ländlich geprägten Südraum von Leipzig.

Um unsere Mandanten auch umfassend beraten und vertreten zu können, haben wir in den letzten Jahren auch die Betreuung in steuerrechtlichen Angelegenheiten mit in unser Leistungsangebot aufgenommen. Seit 2020 ist Frau Steuerberaterin Ramona Hendel in der Kanzlei tätig, es konnten so Kompetenz und Erfahrung in steuerrechtlichen Angelegenheiten für die Kanzlei gewonnen werden. Rechtsanwalt Flechsig erhielt die Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht.

Sowohl Frau Steuerberaterin Hendel als auch Herr Rechtsanwalt Flechsig sind privat tief in der hiesigen Region verwurzelt. Dementsprechend ist ein enger persönlicher Kontakt zu unseren Mandanten selbstverständlich. In den mehr als 20 Jahren der beruflichen Tätigkeit konnten auch Geschäftsbeziehungen zu anderen Berufsträgern, Unternehmen, Sachverständigen usw. aufgebaut werden, dies, um einen effiziente und umfassende Mandatsbearbeitung zu sichern und auch, um diese Kontakte im Sinne unserer Mandanten einsetzen zu können. Eine ständige weitere Qualifizierung ist für uns selbstverständlich.

Wichtig ist auch, dass wir uns stets auf unsere engagierten und qualifizierten Mitarbeiterinnen verlassen können. Ihr kompetentes und selbstständiges Arbeiten ist eine wesentliche Stütze unserer Kanzlei.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

  • Steuerrecht
    • Finanzbuchhaltung
    • Erstellung von Bilanzen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
    • Mitwirkung bei der Durchführung von Betriebsprüfungen
    • Vertretung in Einspruchsverfahren gegenüber Finanzämtern und im Klageverfahren vor Finanzgerichten
  • Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Allgemeines Strafrecht
    • Steuerstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht/Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetz
  • Zivilrecht
    • Werkvertragsrecht
    • Mietrecht/Wohnungseigentumsrecht
    • Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen
    • Verkehrsunfallregulierung
    • Allgemeines Vertragsrecht
  • Unternehmensübertragung / -nachfolge
    • Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung erb-, familien- und steuerrechtlicher Aspekte
  • Arbeitsrecht
    • Kündigungsschutzrecht/Abfindungen
    • Gestaltung von Arbeitsverträgen/Aufhebungsverträgen
  • Erbrecht
    • Testamentsgestaltung
    • Durchsetzung  erbrechtlicher Ansprüche, auch Pflichtteilsanssprüche

Aktuelles

Grundsteuerreform

Eigentümer eines Grundstückes bzw. einer Eigentumswohnung sowie Eigentümer eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft waren ab dem 01.07.2022 verpflichtet, eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes, bezogen auf den 01.01.2022, bei dem jeweils zuständigen Finanzamt einzureichen. 

Die Frist für die Abgabe der Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. 

Zwischenzeitlich liegen hierzu auch die ersten Feststellungsbescheide vor. Die Verfassungskonformität der Grundsteuerreform ist allerdings nach wie vor nicht abschließend geklärt. Dementsprechend wird empfohlen, die Einlegung eines Einspruches gegen die Bescheide zu prüfen. Nur durch die Einspruchseinlegung kann die Rechtskraft der Feststellungsbescheide vermieden werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner