Vergütung/Gebühren

Die voraussichtlich anfallenden Gebühren werden mit Ihnen vor Mandatsbegründung ausführlich besprochen und erörtert.

Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bzw. der StbVV (Steuerberatervergütungsverordnung).

Es besteht die Möglichkeit, eine Abrechnung auf Stundenhonorarbasis zu vereinbaren, derzeit arbeiten wir mit Stundenverrechnungssätzen zwischen 180,00 € netto bis 250,00 € netto zzgl. Umsatzsteuer.

Auch kann eine Pauschalvergütung abgestimmt werden, z.B. für die Erstellung von Verträgen oder Testamenten.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren erstatten.

Fahrtkosten sowie Abwesenheitsgelder werden im Übrigen bedingungsgemäß grundsätzlich nicht von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Eine eventuell im Versicherungsvertrag festgelegte Selbstbeteiligung muss Ihnen gegenüber berechnet werden.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner