Vergütung/Gebühren
Die voraussichtlich anfallenden Gebühren werden mit Ihnen vor Mandatsbegründung ausführlich besprochen und erörtert.
Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bzw. der StbVV (Steuerberatervergütungsverordnung).
Es besteht die Möglichkeit, eine Abrechnung auf Stundenhonorarbasis zu vereinbaren, derzeit arbeiten wir mit Stundenverrechnungssätzen zwischen 180,00 € netto bis 250,00 € netto zzgl. Umsatzsteuer.
Auch kann eine Pauschalvergütung abgestimmt werden, z.B. für die Erstellung von Verträgen oder Testamenten.